AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

2strom Agentur
Inhaberin: Dr. Natascha Terp
Podbielskiallee 40
14195 Berlin

(nachfolgend: „2strom Agentur“ genannt)

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der 2strom Agentur und dem Auftraggeber, soweit sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen nichts Entgegenstehendes ergibt. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss
Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige Vertragsangebot der 2strom Agentur, welches bis zum endgültigen Zustandekommen des Vertrages jederzeit widerruflich ist. Die Beauftragung durch den Auftraggeber hat schriftlich binnen einer Frist von 2 Wochen ab Angebotsdatum zu erfolgen. Der Vertrag kommt endgültig erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung der 2strom Agentur bei dem Auftraggeber zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

3. Vertragsinhalt / Vertragsdurchführung
Die 2strom Agentur erbringt für den Auftraggeber Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen insbesondere in den Bereichen strategische Ausrichtung und Positionierung, Markenbildung, Werbung, Corporate Design sowie neue Medien. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsangebot bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung der 2strom Agentur. Die 2strom Agentur erbringt ihre Leistungen im Zweifel auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel, die die 2strom Agentur im Rahmen der Vertragsvorbereitung oder der Vertragsdurchführung hergestellt hat oder hat herstellen lassen und deren Übereignung nicht Gegenstand der Beauftragung sind, bleiben im Eigentum der 2strom Agentur. Die 2strom Agentur ist weder zur Herausgabe noch zur Aufbewahrung solcher Materialien oder Arbeitsmittel verpflichtet.
Sämtliche Farben, Bildmuster, Tongestaltungen etc. von seitens der 2strom Agentur im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Entwürfen oder Mustern sind unverbindlich, solange sie nicht von der 2strom Agentur schriftlich bestätigt worden sind.

4. Vergütung
Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Soweit nicht anders vereinbart, sind die seitens der 2strom Agentur gestellten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die 2strom Agentur das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. Alle Preise der 2strom Agentur verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Beiträge zur Künstlersozialversicherung, Zölle sowie Kosten für Verpackungen, Porto, Fracht und sonstige Versandkosten sind nicht in den Angebotspreisen der 2strom Agentur enthalten und werden an den Auftraggeber weiter berechnet. Gleiches gilt für anfallende Drittkosten, Druckkosten sowie etwaige Kosten für Bildlizenzen.

Die Rechnungslegung der 2strom Agentur erfolgt in 2 Schritten:
– 50 % der vereinbarten Vergütung wird nach Festlegung des Layoutvorschlages in Rechnung gestellt,
– die Berechnung weiterer 50 % der vereinbarten Vergütung erfolgt nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen.

Sämtliche Einwendungen gegen Rechnungen der 2strom Agentur sind von dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf von zwei Wochen ab Rechnungsdatum geltend zu machen. Die Fälligkeit der jeweiligen Rechnung wird hierdurch nicht berührt. Im Falle nicht rechtzeitiger Einwendungen gelten die jeweiligen Rechnungen der 2strom Agentur als von dem Auftraggeber genehmigt.
Die 2strom Agentur behält sich das Eigentum an sämtlichen Leistungen und Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor. Gleiches gilt für die Einräumung von Nutzungsrechten durch die 2strom Agentur, die ebenfalls unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber steht. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung ist eine gestattete Nutzung jederzeit widerruflich.

5. Lieferfristen
Seitens der 2strom Agentur zugesagte Liefertermine, Fristen und Leistungszeitpunkte gelten nur, wenn der Auftraggeber seinerseits bestehende Mitwirkungspflichten (etwa Übergabe von Unterlagen, Produktionsfreigaben, Informationsbeschaffung etc.) pünktlich und ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der 2strom Agentur zuvor schriftlich bestätigt worden sind.
Im Falle eines Leistungsverzugs der 2strom Agentur ist dieser zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu gewähren. Schadensersatz wegen Leistungsverzugs kann der Auftraggeber lediglich bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung verlangen.

6. Gewährleistung / Haftungsausschluss
Sämtliche von der 2strom Agentur gelieferten und übergebenen Arbeiten und Leistungen sind von dem Auftraggeber unverzüglich nach deren Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Vorschrift des § 377 HGB gilt entsprechend.
Im Übrigen verjähren die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach Ablauf eines Jahres ab Gefahrübergang. Die 2strom Agentur übernimmt keine Gewährleistung für die patent-, urheber- und markenrechtliche
Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit der im Rahmen der Vertragserfüllung gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Reinzeichnungen bzw. Endfassungen. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit sämtlicher von der 2strom Agentur erbrachten Leistungen im Hinblick auf eventuelle Verstöße gegen wettbewerbs- und urheberrechtliche Vorschriften. Die 2strom Agentur ist verpflichtet, auf insoweit bestehende rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden. Soweit die 2strom Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie diesem Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit ihrer Leistungen mitgeteilt hat, stellt der Auftraggeber die 2strom Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Die 2strom Agentur schließt jede Haftung für Schäden des Auftraggebers aus. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der 2strom Agentur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der 2strom Agentur beruhen. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der 2strom Agentur oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der 2strom Agentur beruhen. Im Falle der einfachen oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat oder vertrauen durfte.
Soweit die 2strom Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, gelten die jeweiligen Nachunternehmer nicht als Erfüllungsgehilfen der 2strom Agentur. Eine Haftung für die Leistungen bzw. Arbeitsergebnisse der Nachunternehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

7. Referenznennung
Die 2strom Agentur behält sich das Recht vor, im Rahmen der hergestellten Leistungen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung an der Herstellung hinzuweisen, soweit nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers dagegensprechen. Die Nennung der 2strom Agentur kann beispielsweise im Quellcode von Websites, im Impressum oder in Fußzeilen von Printproduktionen erfolgen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die erstellten Leistungen und Erzeugnisse als Referenz in den Galerien und Bewerbungen der 2strom Agentur ausgestellt und aufgeführt werden dürfen. Weiter stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname in die Kundenliste für Eigenwerbungszwecke der 2strom Agentur aufgenommen wird. Dies gilt nicht, soweit hierdurch ein Konflikt zu etwaigen Geheimhaltungspflichten der 2strom Agentur entstehen würde.

8. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an den von der 2strom Agentur im Rahmen des Auftragsverhältnisses hergestellten Leistungen.
Soweit rechtlich zulässig, gilt die Nutzungsübertragung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der 2strom Agentur.
Die von der 2strom Agentur im Rahmen des Auftragsverhältnisses hergestellten Leistungen sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies gilt im Verhältnis zu dem Auftraggeber auch dann, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz geforderte „Schöpfungshöhe“ nicht erreicht ist.
Leistungen und Erzeugnisse der 2strom Agentur dürfen durch den Auftraggeber weder im Original noch als Reproduktion geändert werden. Nachahmungen, auch von Teilen der Leistungen, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 2strom Agentur unzulässig. Im Falle eines Verstoßes gegen das Nachahmungsverbot steht der 2strom Agentur für jeden Fall des Zuwiderhandelns ein Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe des 2,5-fachen der vereinbarten Vergütung zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte ist, soweit nicht im Ursprungsauftrag bereits vergütet, gesondert zu vergüten und erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung der 2strom Agentur. Gleiches gilt für nicht von dem Ursprungsauftrag umfasste Mehrfachnutzungen von Leistungen der 2strom Agentur durch den Auftraggeber. Über den Umfang der Ausübung eines eingeräumten Nutzungsrechts steht der 2strom Agentur
gegen den Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu.

9. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der 2strom Agentur und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Bestimmungen soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung treten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien ursprünglich gewollt haben.